Information und Beratung ist Teil unseres Auftrages.
Häufige Fragen
Ein durch den Gesetzgeber vorgegebener Hausbesuch durch einen Pflegedienst, um zu Beraten und die private häusliche Pflege sicherzustellen.
Bei Ausfall durch Krankheit, Urlaub oder Sonstigem der Pflegeperson kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Dies ist ein Zusammenspiel von Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst und dem Pflegegeld für die Anspruchsberechtigten.
Die Entlastungsleistungen können nur durch einen eingetragenen Pflegedienst für Betreuung, Fahrdienst und hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch genommen werden.
Der Versicherte, bzw. die Versicherte lässt sich von seiner Krankenkasse einen Pflegegradantrag zuschicken oder bittet bei unserem Pflegedienst um ein Beratungsgespräch.