fragen

Information und Beratung ist Teil unseres Auftrages.

Häufige Fragen

Ein durch den Gesetzgeber vorgegebener Hausbesuch durch einen Pflegedienst, um zu Beraten und die private häusliche Pflege sicherzustellen.

hier mehr: Pflegeberatung- und Besuche

Bei Ausfall durch Krankheit, Urlaub oder Sonstigem der Pflegeperson kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

hier mehr: Verhinderungspflege

Dies ist ein Zusammenspiel von Pflegesachleistungen durch den Pflegedienst und dem Pflegegeld für die Anspruchsberechtigten.

hier mehr: Kombinationsleistungen

Die Entlastungsleistungen können nur durch einen eingetragenen Pflegedienst für Betreuung, Fahrdienst und hauswirtschaftliche Versorgung in Anspruch genommen werden.

hier mehr: Entlastungsleistungen

Der Versicherte, bzw. die Versicherte lässt sich von seiner Krankenkasse einen Pflegegradantrag zuschicken oder bittet bei unserem Pflegedienst um ein Beratungsgespräch.

hier mehr: Pflegegrad beantragen