Diese werden verordnet, wenn die Mobilität eingeschränkt ist, medizinisch oder fachliche Betreuung benötigt wird und die Fahrten aus ärztlicher Sicht notwendig sind.
Wir fahren mit Ihnen zum Arzt, zum Einkaufen, zum Friseur oder aus anderem Anlass:
- Montag - Donnerstag, von 7.00 bis 16.00 Uhr
- Freitags von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
- und nach Absprache.
Die Fahrpreise können Sie bei der Anmeldung erfragen.
Fahrtkosten bei Krankenhauseinweisungen werden von der Krankenkasse übernommen. Dafür ist eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Transportschein) erforderlich, die der Arzt ausstellt.
Haben Sie oder Ihre Angehörigen einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "Bl", oder "H", besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
Ab dem Pflegegrad 3, kann die Krankenkasse, je nach deren Beurteilung, die Kosten für die Fahrten übernehmen.
Auch Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen im Krankenhaus oder beim Vertragsarzt (z.B. Operationen), regelmäßige Fahrten zur Strahlen- oder Chemotherapie können von der Krankenkasse übernommen werden. Hierfür ist ebenfalls eine im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigte Verordnung zur Krankenbeförderung erforderlich.