Angebote für Pflegebedürftige zur Unterstützung im Alltag
Seit dem 01.01.2017 greift das Pflegestärkungsgesetz II, welches eine deutliche Verbesserung und Flexibilität der Leistungsanprüche darstellt.
Eine geänderte Leistung sind die Entlastungsleistungen, welche Versicherte in der ambulanten Pflege ab Pflegegrad 1 erhalten. Der Betrag von 125 € ist nur als Leistung zu erhalten.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- zur zusätzlichen Unterstützung und Betreuung durch AlltagsbegleiterInnen, für Serviceleistungen und Haushaltshilfen -
tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten, und helfen Pflegebedürftigen soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können.