Wie schaffe ich Freiräume für mich?
Ist die Pflegeperson wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege.
Diese kann längstens für 4 Wochen je Kalenderjahr in einer Einrichtung oder auch stundenweise in Anspruch genommen werden,
und kann durch einen Pflegedienst oder auch eine private Pflegeperson erbracht werden.
Voraussetzung für die Urlaubs- und Verhinderungspflege ist, dass der Pflegebedürftige mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt wurde, bzw. eine Pflegestufe mindestens 6 Monate durch die Pflegekasse bewilligt wurde.
Unser ambulanter Pflegedienst – bieten die stundenweise Verhinderungspflege an.