Was ist, wenn sowohl ein Pflegedienst als auch Angehörige sich um die Pflege kümmern?
Dafür gibt es die sogenannte Kombinationsleistung. Die Kombinationsleistungen ermöglichen es, finanzielle Mittel sowohl als Pflegegeld als auch als Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Kombinationsleistung kann ab Pflegegrad 2 beantragt werden, wenn weder die Pflegesachleistungen, noch das Pflegegeld vollständig aufgebraucht sind.
In der folgenden Tabelle sehen Sie die Maximalbeträge, die Sie je nach Pflegegrad entweder für das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen beanspruchen können:
Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Das Pflegegeld ist wie die Sachleistung nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt (Stand: 01.01.2022)
Pflegebefürftigkeit | Pflegegeld (mtl.) | Pflegesachleistungen (mtl.) |
---|---|---|
Pflegegrad 2 | 316,00 € | 724,00 € |
Pflegegrad 3 | 545,00 € | 1.363,00 e |
Pflegegrad 4 | 728,00 € | 1.693,00 € |
Pflegegrad 5 | 907,00 € | 2.095,00 € |
In der Regel reicht es, wenn Sie sich am besten schriftlich an die entsprechende Pflegeversicherung wenden und dort die Kombinationsleistung beantragen. Es obliegt der Pflegekasse, ob sie im Falle nicht aufgebrauchter Pflegesachleistungen der vergangenen Monate auch für diese das anteilige Pflegegeld auszahlen.
Da die Pflegekasse zunächst einmal die Kosten abwarten muss, die der Pflegedienst an Sachleistungen monatlich in Rechnung stellt, folgt die Auszahlung des restlichen Pflegegelds aus der Kombinationsleistung häufig erst zeitverzögert.