Erfahren Sie, welche Leistungen bei Pflegebedürftigkeit möglich, eine Ihnen entsprechenden Pflege organisiert ist und mehr über Angebote für pflegende Angehörige.
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle Versicherten nach §37, Abs. 3, SGB XI, die Pflegegeld erhalten, halbjährlich eine Beratung durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen.
Ziel dieser Einsätze ist vor allem die Beratung.
Häufig werden Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken gestellt und Probleme im Pflegealltag besprochen. Auch Leistungen und Angebote für die pflegenden Angehörigen sind oft Thema.
Auch Versicherte mit Pflegegrad 1 können den Beratungseinsatz in Anspruch nehmen.
Nach Terminabsprache kommt eine Pflegefachkraft zu Ihnen nach Hause.