Wie beantragt man Leistungen der Pflegekasse?
Einen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit können Pflegebedürftige selbst oder ihre Angehörigen stellen. Es genügt ein formloses Schreiben an die jeweilige Krankenkasse, oder Sie fordern bei der Pflegekasse ein Antragsformular an.
Gern können Sie unseren Pflegedienst, die Sozialstation Crivitz gGmbH auch um ein Beratungsgespräch bitten.
Aufgrund der Corona-Pandemie ist das derzeit vielfach am besten online oder telefonisch möglich und sinnvoll.
Das Datum Ihres Anrufs wird als Tag der Antragstellung festgehalten. Sie erhalten einen Antragsvordruck, den Sie ausgefüllt und unterschrieben an die Pflegekasse übersenden oder in einer Geschäftsstelle abgeben.
Nachdem Sie den Antrag schriftlich eingereicht haben, wird sich ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD bei gesetzlich Versicherten) oder von MEDICPROOF (bei privat Versicherten) ankündigen, um einen Termin zu vereinbaren und den Antragsteller persönlich zu begutachten.
Der Besuch wird rechtzeitig angekündigt oder vereinbart. Dem Antragsteller sind das vorgesehene Datum der Begutachtung mit einem Zeitfenster von maximal zwei Stunden, die voraussichtliche Dauer der Begutachtung, der Name des Gutachters sowie Grund und Art der Begutachtung mitzuteilen.
Hinweis: Wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber bereits eine Freistellung im Rahmen der Pflegezeit oder der Familienpflegezeit vereinbart haben, muss der MDK eine Begutachtung innerhalb von einer Woche nach Antragstellung anbieten.