Unser Fahrdienst fährt für Sie:
Montag - Donnerstag, von 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitags von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr, und nach Absprache.
Bitte melden Sie Ihre Fahrt rechtzeitig an, damit wir Ihren Wunsch erfüllen können.
Wir fahren mit Ihnen zum Arzt, zum Einkaufen, zum Friseur oder nach Wunsch. Die Fahrpreise können Sie bei der Anmeldung erfragen.
Fahrtkosten bei Krankenhauseinweisungen werden von der Krankenkasse übernommen. Dafür ist eine Verordnung zur Krankenbeförderung (Transportschein) erforderlich, die der Arzt ausstellt.
Haben Sie oder Ihre Angehörigen einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG", "Bl", oder "H", haben Sie Anspruch auf Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Ab dem Pflegegrad 3, kann die Krankenkasse, je nach deren Beurteilung, die Kosten für die Fahrten übernehmen. Auch Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen im Krankenhaus oder beim Vertragsarzt (z.B. Operationen), regelmäßige Fahrten zur Strahlen- oder Chemotherapie können von der Krankenkasse übernommen werden. Hierfür ist ebenfalls eine Verordnung zur Krankenbeförderung erforderlich. Diese muss im Vorfeld von der Krankenkasse genehmigt werden.
Haben Sie Fragen? Rufen Sie uns einfach an.
Ansprechpartner: Frau Petra Kokles und Frau Britta Krull
Tel.: 03863/5225080